Willkommen beim Betreuungsverein
NAH DRAN e.V.

Ihre Spezialisten für Betreuungen, Vorsorge, Aus- und Fortbildungen

Sie sind ehrenamtliche rechtliche Betreuerin/ ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer und führen Ihr Ehrenamt in Ostholstein? Dann heißen wir Sie herzlich willkommen und laden Sie ein, die Vorteile dieser Website zu nutzen. Hier finden Sie hilfreiche Links zum Betreuungsrecht, können auf unseren Veranstaltungskalender zugreifen und sich mit anderen Ehrenamtlichen Betreuer:innen austauschen.

Unsere Informationen zu den Themen: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sind frei verfügbar.

Wir möchten uns vorstellen

NAH DRAN e.V. – Betreuungsverein im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein und wurde 2015 gegründet, um den nördlichen Bereich des Kreises Ostholsteins abzudecken. Unser Vorstand ist durch zwei entsandte des Ev.- Luth. Kirchenkreises Ostholstein und durch ein gewähltes Mitglied besetzt. Ein weiteres Mitglied steht dem Vorstand als Berater, in der Funktion des Beisitzers, zur Seite. Mitglied kann jede natürliche Person, mit Erreichen der vollen Geschäftsfähigkeit und jede juristische Person werden. Ausschlusskriterien und weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in der jeweils gültigen Fassung der Satzung des Vereins.

Für unsere Querschnittsarbeit (BtOG § 15) werden wir vom Kreis Ostholstein (BtOG § 17) sowie dem Ministerium für Justiz und Gesundheit, Schleswig-Holstein, gefördert.

Der Betreuungsverein ist Mitglied im IGB e.V. (Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine Schleswig-Holstein)

Unser Vorstand

  1. Vorsitzende:

Elisabeth Jacobs, Diakonisches Werk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Ostholstein

  1. Vorsitzende:

Margarethe Heydebreck, Kirchenkreisrätin

Sie möchte unsere Arbeit finanziell unterstützen ?

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und freuen uns über Ihre Spende für soziale Zwecke auf

unser Spendenkonto: DE18 2135 2240 0189 7686 90 bei der Sparkasse Holstein

Oder

Sie werden einfach Mitglied im Verein:

Unsere Satzung: