Die Vorsorgevollmacht – Im Falle eines Falles: Wer entscheidet was ?
Urlaubszeit ist Reisezeit und damit steigt auch das Unfallrisiko. Niemand möchte darüber nachdenken, dass in der schönsten Zeit des Jahres etwas passieren kann. Etwas, dass das Leben aus den Fugen geraten lässt. Ein Unfall! Ob auf der Straße, im oder auf dem Wasser, beim Wandern oder einfach eine plötzliche körperliche Schwäche. Jeder kann unabhängig vom Alter und der Gesundheit in Situationen geraten, die dazu führen, dass andere die eigenen Angelegenheiten regeln müssen.
Die Vorstellung, dass der Ehepartner oder die Kinder, dann alles regeln dürfen hält sich hartnäckig. Auch Eltern volljähriger Kinder dürfen die Angelegenheiten für ihre Kinder nicht ohne Vollmacht regeln.
Eine fehlende Vorsorgevollmacht führt im Ernstfall dazu, dass vom Gericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss.
Was sich über eine Vorsorgevollmacht regeln lässt, wie diese erstellt wird und welche Alternativen der Gesetzgeber sonst noch bereithält, um im Notfall alles im eigenen Sinne geregelt zu haben, darüber informiert Silke Schicke, NAH DRAN e.V.-Betreuungsverein, im Rahmen der Vortragsreihe „Gut begleitet am Lebensende“, veranstaltet von der VHS Oldenburg in Kooperation mit dem Palliativ- und Hospiznetzwerk Ostholstein.
Anmeldung über die VHS Oldenburg, Tel: 04361 5083910 oder per email: info@vhs-old.de.